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Steuerreform 2005 - die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Am 23. März 2004 hat der Ministerrat die Regierungsvorlage
zum Steuerreformgesetz 2005 beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen betreffen
das Einkommensteuer-, das Körperschaftsteuer- und das Finanzstrafgesetz.
Lohn- und Einkommensteuer
Tarifreform
Bei Arbeitnehmern ohne Alleinverdienerabsetzbetrag sind
Bruttojahreseinkommen von € 15.770,- (2004: € 14.500,-) und bei Pensionisten
von € 13.500,- (2004: € 12.500,-) steuerfrei - die Einkommen von Selbständigen
sind bis zu einem Betrag von € 10.000,- (2004: € 8.888,-) steuerfrei.
Praktikerformel für die Steuerberechnung:
| Bei einem Einkommen von |
Einkommensteuer |
| € 0,- |
bis € 10.000,- |
0 |
| € 10.000,- |
bis € 25.000,- |
Einkommen * 38,333% - € 3.833,00 |
| € 25.000,- |
bis € 51.000,- |
Einkommen * 43,596% - € 5.150,50 |
| über € 51.000,- |
|
Einkommen * 50% - € 8.414,50 |
Vorteile für Familien & Alleinverdiener
Die Höhe der Absetzbeträge bleibt unverändert (Verkehrs- € 291,-
Arbeitnehmer- € 54,- Pensionistenabsetzbetrag € 400,-), jedoch wurden zur
Einkommenstärkung von Familien Kinderzuschläge zum
Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag eingeführt. Zusätzlich zum
Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag in der Höhe von € 364,- gilt für das
erste Kind ein Zuschlag von € 130,-, für das zweite € 175,- und für jedes
weitere Kind € 220,-. Familien/Alleinerzieher mit geringem Einkommen
profitieren ebenfalls von dieser Regelung, da der
Alleinverdiener(-erzieher)absetzbetrag inkl. den Zuschlägen als Negativsteuer
ausbezahlt wird. Darüber hinaus wurde die Zuverdienstgrenze beim
Alleinverdiener(erzieher)absetzbetrag von € 4.400,- auf € 6.000,- erhöht.
Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuertarif wird für Einkünfte ab 1. Jänner 2005 von
34% auf 25% gesenkt. Gleichzeitig wurde die Bemessungsgrundlage durch die
Abschaffung der steuerfreien Übertragung von stillen Reserven und durch den
Wegfall der Eigenkapitalverzinsung erhöht. Werden Gewinne einer
Kapitalgesellschaft zu 100% an eine natürliche Person ausgeschüttet (KöSt
zzgl. 25%ige KESt), reduziert sich die Gesamtbelastung von 50,5% auf 43,75%.
Zweite wichtige Maßnahme ist die Einführung einer Gruppenbesteuerung
anstelle der bisherigen Organschaft. Finanziell verbundene Körperschaften (mehr
als 50%) können grenzüberschreitend Gewinne und Verluste ausgleichen.
Finanzstrafrecht
Es kommt zu einer Verschärfung des Finanzstrafrechts und der Steuerprüfungen
(u.a. Ausweitung des Prüfungszeitraumes von 3 auf 5 Jahre, der Freiheitsstrafe
von 3 auf 5 Jahre). Die Einführung des Pauschalabgabegesetzes
("Steueramnestie") ist nicht mehr Bestandteil des Reformpaketes.
Sonstige Maßnahmen:
- Generelle Erhöhung der Pendlerpauschale um 15%
- Kirchenbeiträge sind bis zu einem Betrag von € 100,-/Jahr (bisher: €
75,-) absetzbar.
- Abschaffung der Schaumweinsteuer, Senkung der Biersteuer
- Geringere Besteuerung von Agrardiesel
- Verkürzung der Verjährungsfristen (Bemessungsverjährung bei hinterzogenen
Abgaben 7 Jahre (bisher 10) -Absolute Verjährung 10 Jahre (bisher 15)
Die genannten Maßnahmen im Familienbereich (Erhöhung der Zuverdienstgrenze,
Kinderzuschläge) und die Anhebung der Pendlerpauschale sollen bereits im
Kalenderjahr 2004 gelten.
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