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| während des Arbeitsjahres (Kalenderjahres) | |
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| Tätigkeit | Beschreibung der Tätigkeit |
| Erstellen von Arbeitsverträgen bzw. Dienstzettel für neue ArbeitnehmerInnen | |
| An- und Abmelden von ArbeitnehmerInnen | Die An- und Abmeldung hat innerhalb von sieben Tagen bei der zuständigen Gebietskrankenkasse zu erfolgen. |
| Erstellen der Beitragsnachweise | Ein Beitragsnachweis listet die Höhe der Sozialversicherungsabgaben
auf und muss monatlich bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse
elektronisch oder schriftlich eingebracht werden. Der/Die ArbeitgeberIn
erhält von der Gebietskrankenkasse eine Kontrollabrechnung zugestellt.
Die einzelnen Gebietskrankenkassen sehen unterschiedliche Fristen vor:
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| Führen der Lohnkonten | Das Lohnkonto eines/einer ArbeitnehmerIn enthält persönliche Daten sowie alle Abrechnungs-Daten (z.B. erfolgte Anmeldung, Bezüge, die nicht zum steuerpflichtigen Gehalt gehören). |
| Führen von Arbeitszeit- und Urlaubsaufzeichnungen | |
| Erstellen monatliche Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung | Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen werden dem/der ArbeitnehmerIn mit dem
Entgelt ausgehändigt.
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| Abwicklung der monatlichen Überweisungen für ArbeitnehmerInnen | |
| Lohnabrechnung und Abführung monatlicher Lohnabgaben | an das Finanzamt Ihrer Betriebsstätte sind bis zum 15. des
Folgemonats zu entrichten:
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| Erstellen monatlicher Lohnlisten für die Buchhaltung | Die Buchhaltung führt die Lohnlisten, die als Sammelbelege für die Abrechnung mit dem zuständigen Finanzamt Ihrer Betriebsstätte, der Gebietskrankenkasse (Sozialversicherungsbeiträge etc.) und der Stadt- und Gemeindekasse (Kommunalsteuer) dienen. |
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| am Jahresende | |
| Erstellen der Jahreslohnkonten | |
| Erstellen und Übermitteln der Jahreslohnzettel | Dem Finanzamt Ihrer Betriebsstätte muss jährlich ein Lohnzettel
aller im Kalenderjahr beschäftigten ArbeitnehmerInnen übermittelt
werden.
Achtung: Die Übermittlung muss grundsätzlich elektronisch erfolgen. Nur
wenn der/die ArbeitgeberIn oder seine/ihre DienstleisterIn über
keinen Internetanschluss verfügen können Papierlohnzettel
(Formular L16) übermittelt werden.
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| Erstellen und Übermitteln der Beitragsgrundlagennachweise | Für alle ArbeitnehmerInnen muss am Jahresende ein
Beitragsgrundlagennachweis (Formular mit den
sozialversicherungspflichtigen Jahresbezügen bzw. Sonderzahlungen
bis zur Höchstbemessungsgrundlage) erstellt und bei der zuständigen
Gebietskrankenkasse elektronisch oder schriftlich eingebracht
werden.
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| Erstellen der Kommunalsteuererklärung |
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| Ausstellen von Arbeitsbescheinigungen (z.B. für das Arbeitsamt) | |
| Erstellen der Urlaubs- und Abfertigungsrückstellung für die Jahresbilanz | |
| Erstattungsanträge gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) bei Krankheit oder Unfällen von ArbeitnehmerInnen während des Arbeitsjahres (Kalenderjahres) | |
| Vorbereiten der Lohnsteuer-, Kommunalsteuer- und Krankenkassenprüfungen | |
| bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses | |
| Erstellen der Lohnabrechnung | Die Abrechnung wird mit dem Tag des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis fällig. |
| Ausstellen der Arbeitspapiere | ArbeitnehmerInnen haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Arbeitspapiere. |
Sabine Klinger, Lohnverrechnung...
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Mo-Do durchgehend von 8h bis 17h, Fr von 8h bis 14h Dr. Klinger & Rieger, Steuerberater, FN
334t,
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